Bitte liefern Sie Ihre Abfälle mit dem Fahrzeug an, dessen KFZ-Kennzeichen Sie in Ihrer Buchung angegeben haben. Damit wird geprüft, ob Sie ihre Anlieferung angemeldet haben.
Anlieferung bitte im gebuchten Zeitfenster. Fahrzeuge ohne Termin werden ausnahmslos abgewiesen.
In der MVA Ingolstadt ist die Anlieferungen mit Kippanhängern möglich. Die Entladung darf aber nur in Begleitung von zuständigen Mitarbeitern des Zweckverbandes erfolgen.
Pauschalgebühren:
Für Kleinanlieferer werden folgende Pauschalgebühren erhoben:
PKW bis 1,80 m Höhe ohne Anhänger (Inhalt des Standard-Kofferraums)
oder sonstige Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge 10,00 EUR
Sonstige Anlieferung bis zu einem Maximalgewicht von 100 kg 10,00 EUR
Soweit nicht Pauschalgebühren erhoben werden, wird die Gebühr nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben.
Die Gebühr beträgt (je angefangene 100 kg) 9,00 EUR,
das sind für 1 Tonne 90,00 EUR.
Zusatz für Deponie Eberstetten
Pauschalgebühren:
Für Kleinanlieferungen bis zu einem Maximalgewicht von 100 kg werden folgende Pauschalgebühren erhoben:
Künstliche Mineralfasern 25,00 EUR
Asbest 10,00 EUR.
Soweit nicht Pauschalgebühren erhoben werden, wird die Gebühr nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben.
Die Gebühr beträgt pro Tonne:
Künstliche Mineralfasern 257,00 EUR
Asbest 103,00 EUR.
Müllverwertungsanlage Ingolstadt: Nur mit Terminbuchung
Deponie Eberstetten: Nur mit Terminbuchung
Aktuelle Meldung:
Die Entsorgernummer der Deponie wird geändert. Ab dem 28.06.2023 ist folgende Nummer gültig: I186S0007.
Für bestehende Entsorgungsnachweise und zugehörige Begleitscheine gilt die bisherige Entsorgernummer I186B1001 weiterhin.
Die Entsorgernummer der MVA Ingolstadt wird geändert. Ab dem 01.02.2023 ist folgende Nummer gültig: I161S0013.
Für bestehende Entsorgungsnachweise und zugehörige Begleitscheine gilt die bisherige Entsorgernummer I161B1001 weiterhin.
Kontakt:
Julia Preußer
Tel.: 0841 / 378-0
E-Mail: abfallannahme@mva-ingolstadt.de
Link zur Beantragung eines Entsorgungsnachweises:
abfallcharakterisierung_fuer_nicht_gefaehrlicher_abfaelle_zv_mva_in.pdf (mva-ingolstadt.de)