Gewerbliche Abfallanlieferung in der MVA Ingolstadt

Die MVA empfängt nach Abstimmung auch Abfälle von Firmen- und Gewerbekunden.

EMAS-Logo mit stilisiertem Blatt und Welle, umgeben von gelben Sternen, darunter Text „EMAS Geprüftes Umweltmanagement“.
Ein Lastwagen fährt an einem modernen Kontrollpunkt mit Schranke vorbei, umgeben von Bäumen und blauem Himmel.

Gewerbeabfälle sicher und rechtskonform entsorgen

Kernaufgabe der MVA Ingolstadt ist die Gewährleitung der Entsorgungssicherheit der kommunalen Haus- und Sperrmüllmengen der Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Kelheim, Pfaffenhofen a. d. Ilm und Roth als Zweckverbandsmitglieder und der Partnerlandkreise Garmisch- Partenkirchen, Erding und Ebersberg (ab 01.01.2027)

Darüber hinaus können feste, brennbare, gewerbliche Abfälle zur thermischen Verwertung angenommen werden, sofern diese geeignet sind und es die Kapazitäten im Müllbunker zulassen.

Alle Infos rund um die gewerbliche Müllanlieferung in

Wer kann in der MVA anliefern?

Entsorgungsfachbetriebe, die regelmäßig mit einer Jahrestonnage > 5t pro Abfallart anliefern möchten, können eine Anlieferberechtigung bzw. einen Entsorgungsnachweis beantragen.

Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbeabfallverordnung, die dort genannten Vorgaben sind zu beachten.

Die MVA IN ist in der Lage, eine Vielzahl von gefährlichen und nicht- gefährlichen Abfällen thermisch zu verwerten. Standardabfälle sind hierbei haushaltsähnliche Gewerbeabfälle, Baumischabfall, Sortierreste, bituminöse und teerhaltige Dachbahnen, ÖVB, Leeremballagen uvm.

Umgang und Grenzwerte für Asbest und KMF in Abfällen zur thermischen Verwertung

Folgende Materialien dürfen weder als Monocharge noch vermischt mit anderen Abfällen angeliefert werden und sind von der Annahme ausgeschlossen.

Negativliste (nicht abschließend)

  • Nicht brennbare Bestandteile wie Metall, Steine, mineralischer Bauschutt
  • Einzelstücke mit einer Kantenlänge > 2m, auch nicht zu Rollen oder Ballen gewickelt.
  • Gas-, Lachgasbehälter
  • gipshaltige Baustoffe wie Rigipsplatten, Fermacell etc
  • Batterien, Akkus und elektrische Geräte und Bauteile (auch nicht in Spielzeug, Sportgeräten o.ä. verbaut)
  • Glas
  • Behälter in denen leichtentzündliche Stoffe waren
  • Selbsterhitzende oder brandfördernde Stoffe
  • nicht restentleerte oder verschlossene Behälter
  • reißfeste Abfälle (z. B. Nylonschnüre, CFK-/GFK-Gewebe)
  • KMF und asbesthaltige Abfälle, Brandschutztüren
  • Metallteile, -rahmen, -stangen od. -behälter
  • Auto-/ LKW-Reifen und -Felgen
  • Feuerlöscher
  • E-Schrott, Elektronikteile (auch verbaut), „weiße Ware“, PV-Solarmodule, Solarthermiemodule
  • Flüssigkeiten (auch nicht in Behältern)
  • Chemikalien und Sonderabfall
  • Tierkadaver
  • Explosive Materialien (Handgranaten, Feuerwerkskörper)
  • ungelöschter Branntkalk

Das angelieferte Material muss locker, schüttfähig und frei von tropfenden Flüssigkeiten sein.

Bunker- und Shreddermaterial muss getrennt angeliefert werden, eine Vermischung der Kantenlängen ist nicht zulässig.

Es darf kein balliertes oder verschnürtes Material und keine Rollenware aufgegeben werden!

Leergebinde dürfen nur offen und restentleert angeliefert werden. Leergebinde über 30 Liter Inhalt sind zu pressen oder zu zerkleinern.

Bauartbedingt ist die Anlieferung nur mit Containerfahrzeugen und Schubböden möglich, die Höhe der Anlieferzellen lässt keine Sattelkipper zu.

In den Hauptbunkern darf nur Material mit einer Kantenlänge < 25cm angeliefert werden. Bänderartige Streifen, Abschnite, Wickel u. ä. sind vor Anlieferung auf eine Länge ≤ 2m zu kürzen.

Im Sperrmüllshredder darf nur Material mit einer Kantenlänge > 25cm und < 200cm angeliefert werden. Schlagzähe Materialien können dort nicht zerkleinert werden.

Anlieferungen am Sperrmüllshredder werden mit 25,- €/t Shredderzuschlag beaufschlagt.

Die Annahmepreise sind abhängig von Material, Kantenlänge, Heizwert, Menge und anderen Faktoren. Für ein Entsorgungsangebot senden Sie eine Anfrage an abfallannahme@mva-ingolstadt.de. Die Anfrage sollte folgende Informationen enthalten:

  • Material mit AVV- Nummer
  • Menge
  • Branchenherkunft
  • Zusammensetzung (prozentuale Verteilung der Einzelfraktionen)
  • Entstehungsprozess
  • Angaben zu den Eigenschaften der Abfälle (z.B. Heizwert, maßgebliche Inhaltsstoffe)
  • Fotos
  • Analysen, Gutachten etc. sofern vorhanden

 

Alle Angebotspreise verstehen sich netto zzgl MwSt. und BEHG- Zuschlag

BEHG-Zuschläge 2026

Zur Anlieferung nicht- gefährlicher Abfälle wird eine Anlieferberechtigung benötigt, für gefährliche Abfälle ein Entsorgungsnachweis. Ohne die jeweilige Nummer ist ein Einwiegen nicht möglich.

Nicht-gefährlicher Abfälle - Beantragung einer Anlieferberechtigung

Zur Beauftragung der Entsorgung nicht- gefährlicher Abfälle senden Sie uns die Abfallcharakterisierung zusammen mit aktuellen Fotos. Diese Fotos dienen später zum Vergleich mit den tatsächlich angelieferten Abfällen und müssen entsprechend aussagekräftig sein.

Es ist sicherzustellen, dass es sich um nicht-gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) handelt und dass die Abfälle die Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang IV (gem. Artikel 7 Abs. 4 Buchstabe a EU-POP-VO, EU 2019/1021) unterschreiten.

Abfallcharakterisierung nicht-gefährliche Abfälle

Die Unterlagen werden sowohl für die Beantragung von neuen Anlieferberechtigungen als auch für Folgenachweise benötigt.

Neukunden senden zusätzlich die Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand

Einverständniserklärung

Gefährliche Abfälle – Beantragung eines Entsorgungsnachweises

Zur Beauftragung der Entsorgung gefährlicher Abfälle senden Sie uns die Abfallcharakterisierung zusammen mit aktuellen Fotos. Diese Fotos dienen später zum Vergleich mit den tatsächlich angelieferten Abfällen und müssen entsprechend aussagekräftig sein.

Abfallcharakterisierung gefährliche Abfälle

Die Unterlagen werden sowohl für die Beantragung von neuen Nachweisen als auch für Folgenachweise benötigt.

 

Zusätzlich stellen Sie bitte über die ZKS einen Entsorgungsnachweis ein:

  • Die Entsorgernummer lautet: I161S0013.
  • Der ZV MVA Ingolstadt ist nicht freigestellt nach § 7 NachwV, alle EN benötigen eine behördliche Bestätigung (Grundverfahren).
  • Bitte laden Sie alle relevanten Dokumente im Nachweis hoch
  • Wichtig: Einzeldateien müssen dabei < 1MB sein, die Summe der Anhänge < 4MB, sonst ist ein Versand an die Behörde zur Bestätigung nicht möglich.
  • Sobald Sie die Unterlagen über die ZKS versendet haben, schreiben Sie bitte eine Infomail an abfallannahme@mva-ingolstadt.de

 

Neukunden senden zusätzlich die Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand

Einverständniserklärung

Sämtliche Anlieferungen sind im Vorhinein mit der Stoffstromabteilung der MVA IN abzustimmen.

Ungeachtet der in der Anlieferberechtigung genannten Menge kann die Annahme nur erfolgen, wenn ausreichend Kapazität im Müllbunker des ZV MVA IN vorhanden ist.

Infoblatt Anmeldungen und Terminvergaben

Gewerbliche Müllanlieferung: Das müssen Sie beachten

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) - Das Wichtigste auf einen Blick

Unternehmen sind verpflichtet, ihre gewerblichen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfassen und zu entsorgen. Für Sie als Abfallerzeuger sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Abfälle möglichst getrennt erfassen


Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.

Gemischte Abfälle nur in Ausnahmefällen

Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.

Dokumentation bereithalten


Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verantwortung liegt beim Unternehmen


Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.

Verstöße können sanktioniert werden


Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Detaillierte Informationen zur Gewerbeabfallverordnung sowie weiterführende Hinweise für gewerbliche Anlieferer finden Sie in unserem Informationsblatt (PDF).

Alle Infoblätter zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare und weiterführenden Informationen rund um die Gewerbliche Anlieferung in der MVA Ingolstadt – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar.

Ihr Weg zu uns

Große Industrieanlage mit Schornsteinen, umgeben von Bäumen und Waldgebiet, unter klarem Himmel fotografiert.

MVA Ingolstadt