Die MVA empfängt nach Abstimmung auch Abfälle von Firmen- und Gewerbekunden.
Kernaufgabe der MVA Ingolstadt ist die Gewährleitung der Entsorgungssicherheit der kommunalen Haus- und Sperrmüllmengen der Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Kelheim, Pfaffenhofen a. d. Ilm und Roth als Zweckverbandsmitglieder und der Partnerlandkreise Garmisch- Partenkirchen, Erding und Ebersberg (ab 01.01.2027)
Darüber hinaus können feste, brennbare, gewerbliche Abfälle zur thermischen Verwertung angenommen werden, sofern diese geeignet sind und es die Kapazitäten im Müllbunker zulassen.
Entsorgungsfachbetriebe, die regelmäßig mit einer Jahrestonnage > 5t pro Abfallart anliefern möchten, können eine Anlieferberechtigung bzw. einen Entsorgungsnachweis beantragen.
Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbeabfallverordnung, die dort genannten Vorgaben sind zu beachten.
Die MVA IN ist in der Lage, eine Vielzahl von gefährlichen und nicht- gefährlichen Abfällen thermisch zu verwerten. Standardabfälle sind hierbei haushaltsähnliche Gewerbeabfälle, Baumischabfall, Sortierreste, bituminöse und teerhaltige Dachbahnen, ÖVB, Leeremballagen uvm.
Folgende Materialien dürfen weder als Monocharge noch vermischt mit anderen Abfällen angeliefert werden und sind von der Annahme ausgeschlossen.
Negativliste (nicht abschließend)
Das angelieferte Material muss locker, schüttfähig und frei von tropfenden Flüssigkeiten sein.
Bunker- und Shreddermaterial muss getrennt angeliefert werden, eine Vermischung der Kantenlängen ist nicht zulässig.
Es darf kein balliertes oder verschnürtes Material und keine Rollenware aufgegeben werden!
Leergebinde dürfen nur offen und restentleert angeliefert werden. Leergebinde über 30 Liter Inhalt sind zu pressen oder zu zerkleinern.
Bauartbedingt ist die Anlieferung nur mit Containerfahrzeugen und Schubböden möglich, die Höhe der Anlieferzellen lässt keine Sattelkipper zu.
In den Hauptbunkern darf nur Material mit einer Kantenlänge < 25cm angeliefert werden. Bänderartige Streifen, Abschnite, Wickel u. ä. sind vor Anlieferung auf eine Länge ≤ 2m zu kürzen.
Im Sperrmüllshredder darf nur Material mit einer Kantenlänge > 25cm und < 200cm angeliefert werden. Schlagzähe Materialien können dort nicht zerkleinert werden.
Anlieferungen am Sperrmüllshredder werden mit 25,- €/t Shredderzuschlag beaufschlagt.
Die Annahmepreise sind abhängig von Material, Kantenlänge, Heizwert, Menge und anderen Faktoren. Für ein Entsorgungsangebot senden Sie eine Anfrage an abfallannahme@mva-ingolstadt.de. Die Anfrage sollte folgende Informationen enthalten:
Alle Angebotspreise verstehen sich netto zzgl MwSt. und BEHG- Zuschlag
Zur Anlieferung nicht- gefährlicher Abfälle wird eine Anlieferberechtigung benötigt, für gefährliche Abfälle ein Entsorgungsnachweis. Ohne die jeweilige Nummer ist ein Einwiegen nicht möglich.
Zur Beauftragung der Entsorgung nicht- gefährlicher Abfälle senden Sie uns die Abfallcharakterisierung zusammen mit aktuellen Fotos. Diese Fotos dienen später zum Vergleich mit den tatsächlich angelieferten Abfällen und müssen entsprechend aussagekräftig sein.
Es ist sicherzustellen, dass es sich um nicht-gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) handelt und dass die Abfälle die Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang IV (gem. Artikel 7 Abs. 4 Buchstabe a EU-POP-VO, EU 2019/1021) unterschreiten.
Die Unterlagen werden sowohl für die Beantragung von neuen Anlieferberechtigungen als auch für Folgenachweise benötigt.
Neukunden senden zusätzlich die Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand
Zur Beauftragung der Entsorgung gefährlicher Abfälle senden Sie uns die Abfallcharakterisierung zusammen mit aktuellen Fotos. Diese Fotos dienen später zum Vergleich mit den tatsächlich angelieferten Abfällen und müssen entsprechend aussagekräftig sein.
Die Unterlagen werden sowohl für die Beantragung von neuen Nachweisen als auch für Folgenachweise benötigt.
Zusätzlich stellen Sie bitte über die ZKS einen Entsorgungsnachweis ein:
Neukunden senden zusätzlich die Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand
Sämtliche Anlieferungen sind im Vorhinein mit der Stoffstromabteilung der MVA IN abzustimmen.
Ungeachtet der in der Anlieferberechtigung genannten Menge kann die Annahme nur erfolgen, wenn ausreichend Kapazität im Müllbunker des ZV MVA IN vorhanden ist.
Stoffstrom MVA Ingolstadt:
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Wertstoffe wie Papier, Glas, Metalle, Kunststoffe oder Holz müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden.
Ist eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen Abfälle gemischt erfasst und einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Die Trennung und der Verbleib der Abfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann zu Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare und weiterführenden Informationen rund um die Gewerbliche Anlieferung in der MVA Ingolstadt – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar.