Gewerbliche Abfallanlieferung in der Deponie Eberstetten

Für zugelassene Abfälle zur Deponierung

EMAS-Logo mit stilisiertem Blatt und Welle, umgeben von gelben Sternen, darunter Text „EMAS Geprüftes Umweltmanagement“.

Alle Infos rund um die gewerbliche Müllanlieferung auf der Deponie Eberstetten zusammengefasst

Wer kann in Eberstetten anliefern?

Die Deponie Eberstetten II steht satzungsgemäß nur für Abfälle aus dem Zweckverbandsgebiet zur Verfügung. Dies umfasst die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Kelheim, Pfaffenhofen a. d. Ilm und Roth Die Herkunft aus dem ZV- Gebiet muss bei jeder Anlieferung nachgewiesen und dokumentiert werden.

Anlieferungen außerhalb des Zweckverbandsgebiets sind satzungsbedingt ausgeschlossen.

Wenn die Anlieferbedingungen nicht eingehalten werden können, ist eine Annahme in Eberstetten nicht möglich. Eine Befreiung von der Andienpflicht kann formlos per Mail beantragt werden. Im Falle einer Befreiung gilt automatisch eine Überlassungspflicht an die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH für diese Abfälle nach Art. 10 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. der Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV).

Asbest

die Annahme von asbesthaltigen Abfällen der AVV 170605* aus dem Zweckverbandsgebiet auf der Not- und Reststoffdeponie Eberstetten II ist möglich, wenn die Asbestfasern festgebunden sind (klassische Asbestzementprodukte).

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis muss hierfür erstellt werden.

Asbestzementrohre und Bauteilen mit Hohlräumen

Eine Annahme ist nur in Asbest- BigBags (90 x 90 x 120 cm) möglich. Alle Rohre sind vor Anlieferung auf das erforderliche Maß zu kürzen.

Zusätzlich sind Rohre ab einem Durchmesser von ≥ 150 mm längs zu halbieren und die Halbschalen hohlraumfrei ineinander zu stapeln.

Anlieferbedingungen für Asbestzementrohre

Andere, als Asbest AVV 170605* eingestufte Materialien

Andere, als Asbest AVV 170605* eingestufte Materialien können nur angenommen werden, wenn mit entsprechender Analytik (inkl. PN- Protokoll) bestätigt ist, dass der Asbestgehalt > 0,1% ist und die Zuordnungswerte der DK II eingehalten werden.

Die Annahme erfolgt dann unter den Anlieferbedingungen von Asbest ausschließlich in BigBags. Bei staubenden Abfällen hat zusätzlich eine Sekundärverfestigung zu erfolgen, mit der eine Druckfestigkeit von ≥ 10 N/mm2 erreicht wird.

Ein von den klassischen Asbestzementprodukten unabhängiger, eigener Entsorgungsnachweis muss hierfür erstellt werden.

Nicht fest gebundene Asbestabfälle

Nicht fest gebundene Asbestabfälle können nicht abgelagert werden und sind von der Annahme ausgeschlossen.

Brandschutztüren und Verbundelemente

Mittlerweile gibt es Fachfirmen, die solche Verbundelemente verwerten können, was einer Beseitigung vorzuziehen ist. Diese Materialien sind von der Annahme ausgeschlossen.

DKII- Material

Bevor DKII- Material auf der Deponie Eberstetten zur Beseitigung angenommen werden kann, muss zunächst die Verwertung geprüft und ausgeschlossen werden.

Hierzu muss der Abfallerzeuger 3 Ablehnungsschreiben angefragter Verwertungswege (als pdf, keine E-Mailweiterleitung!) vorlegen.

Weiterhin werden pro Charge folgende Unterlagen / Angaben benötigt:

  • Angabe der Schüttdicht (im Labor ermittelt)
  • Nachweis der Herkunft innerhalb des ZV- Gebiets
  • Einhaltung der Zuordnungswerte DK II (Analytik inkl. PN- Protokoll)
  • grundlegende Charakterisierung nach § 8 DepV des Abfalls vorzulegen
  • Angabe der Menge
  • Angabe der AVV

Grundlegende Charakterisierung

Ein entsprechender Entsorgungsnachweis muss hierfür erstellt werden.

KMF

Der Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt nimmt auf der Deponie Eberstetten aus deponietechnischen Gründen (Standsicherheit) seit dem 01.01.2015 nur noch verdichtete, gepresste, verpackte KMF- Ballen (Ballen mit staubdichter Stretchfolien- Ummantelung) an.

Für diese deponietechnisch erforderliche Vorbehandlung der Abfälle stehen z.B. folgende Firmen zur Verfügung:

  • Pöppel Abfallwirtschaft und Städtereinigung GmbH, Am Kastlacker 6, 93309 Kelheim
  • Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 1 – 5, 85053 Ingolstadt
  • Wurzer Umwelt GmbH, Am Kompostwerk 1, 85462 Eitting

 

Alle Firmen verfügen über eine, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigte Anlage zum Verpressen von KMF-Abfällen und über einen behördlich genehmigten Entsorgungsnachweis, um die aus dem Zweckverbandsgebiet stammenden KMF-Abfälle auch der Deponie Eberstetten zur Beseitigung zuführen zu können. Bitte wenden Sie sich direkt an die dort genannten Firmen.

Alle relevanten Informationen finden Sie in folgendem Infoblatt zusammengefasst:

KMF von Gewerbe

Aushub, Bauschutt, Straßenaufbruch

Die Annahme von Aushub, Bauschutt und Straßenaufbruch ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Für entsorgungspflichtige Abfälle gilt die Gebührensatzung der Deponie Eberstetten II

Gebührensatzung

Sie erstellen einen elektronischen Entsorgungsnachweis über das eANV (Abfall zur Beseitigung, EN im Privilegierten Verfahren, ohne Behördenbestätigung) und senden diesen dem ZV MVA Ingolstadt zu. Die Entsorgernummer lautet: I186S0007

Dem Antrag ist folgendes beizufügen:

Für die Bearbeitung ist eine grundlegende Charakterisierung, beizufügen. Auf dieser grundlegenden Charakterisierung ist zu bestätigen, dass gem. § 8 Abs. 2 DepV die Abfälle keine andere schädliche Verunreinigung enthalten: ( (2) Abfalluntersuchungen für die grundlegende Charakterisierung nach Absatz 1 sind nicht erforderlich bei asbesthaltigen Abfällen, bei Abfällen, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten, sowie bei Abfällen, über die alle notwendigen Informationen zum Auslaugverhalten und zur Zusammensetzung bekannt und gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen sind. Bei geringen Mengen kann auch bei anderen Abfällen, soweit Art und Herkunft bekannt sind, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf die Abfalluntersuchungen nach Satz 1 verzichtet werden. Satz 1 gilt bei asbesthaltigen Abfällen und bei Abfällen, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten, nur, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Abfälle andere schädliche Verunreinigungen enthalten.)

Wichtig: Einzeldateien müssen dabei < 1MB sein, die Summe der Anhänge < 4MB, sonst ist ein Versand nicht möglich.

Grundlegende Charakterisierung

Weiterhin sind folgende Informationen zu dieser Abfallart berücksichtigen:

Asbestanlieferung gewerblich

Mit jeder Anlieferung ist eine eigene Erklärung mitzuführen:

Erklärung gem. DepV

Sämtliche Anlieferungen sind im Vorhinein mit der Stoffstromabteilung der MVA IN abzustimmen.

Ungeachtet der in der Anlieferberechtigung genannten Menge kann die Annahme nur erfolgen, wenn ausreichend Kapazität im Müllbunker des ZV MVA IN vorhanden ist.

Infoblatt Anmeldungen und Terminvergaben

Deponie Eberstetten: 

Alle Infoblätter zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente, Formulare und weiterführenden Informationen rund um die Gewerbliche Anlieferung in der MVA Ingolstadt – schnell, übersichtlich und jederzeit verfügbar.

Ihr Weg zu uns

Eine Baugrube mit schwarzer Folie ausgekleidet, Schüttguthaufen und Baumaterialien. Im Hintergrund ein Wald und hügelige Landschaft bei bewölktem Himmel.

Deponie Eberstetten