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Entsorgung von HBCDD-freien oder Polymer FR-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen, „Dämmmaterial, mit Ausnahme desjenigen das unter 170601 und 170603 fällt“ AVV 170604

Ab dem 30.09.2016 gilt eine gesetzliche Änderung in der Verordnung (EU) 2016/460 der Kommission vom 30.03.2016 zur Änderung der Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-VO), die zur Folge hat, dass HBCDD-haltige Abfälle, die eine Konzentrationsgrenze von 1.000 mg/kg erreichen oder überschreiten, gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis als gefährliche Abfälle einzustufen sind.

Als Alternative zu HBCDD ist in den vergangenen Jahren ein neues polymeres Flammschutzmittel (PolyFR oder Polymer FR) mit besseren Umwelteigenschaften entwickelt, erprobt und genehmigt worden. Dieses PolyFR hat sich bei Tests als geeigneter Ersatz für HBCDD in Polystyrolschaum erwiesen.
In umfangreichen Tests mit PolyFR in expandierbarem Polystyrol (EPS) und extrudiertem Polystyrol (XPS) hat es sich gezeigt, dass die Schaumstoffeigenschaften gleichwertig zu jenen Stoffen sind, die HBCDD enthalten. Deshalb konnten die zuständigen Behörden im Schnellverfahren entsprechende Dämmplatten zur Dämmung von Gebäuden zulassen.
Viele Hersteller haben deshalb ab 2014 mit der Umstellung des verwendeten Flammschutzmittels begonnen.

Die Bestandteile von Wärmedämmverbundsystemen aus dem Neu-, Um- oder Rückbau von Gebäuden die das neue polymere Flammschutzmittel (PolyFR oder Polymer FR) enthalten, sind ebenfalls grundsätzlich getrennt zu erfassen. Eine Entsorgung dieser Dämmmaterialien mit der AVV 170604 ist grundsätzlich möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese Dämmmaterialien frei von HBCDD sind.

Hier kann ein Infoblatt heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden.

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