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Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen AVV 170605*

 

Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind die Bestimmungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 zu beachten. Die TRGS 519 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.

© Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt